der kompetitiven Bindung beruht. Eventuell vorhandene Drogen in der
Urinprobe, konkurrieren mit dem jeweiligen Drogenkonjugat um Bindungsstellen
auf dem spezifischen Antikörper.
Während des Testablaufs wandert eine Urinprobe durch Kapillarkräfte aufwärts.
Drogen, die nur unterhalb der Nachweisgrenze in der Urinprobe vorhanden,
sättigen dabei nicht alle Bindungsstellen des spezifischen Antikörpers. Der
Antikörper reagiert mit dem Proteinkonjugat der Droge, und im Bereich der
Testlinie wird eine farbige Linie sichtbar. Falls die Drogenkonzentration die
Nachweisgrenze übersteigt, werden alle Bindungsstellen des Antikörpers
gesättigt. Daher wird im Bereich der Testlinie keine farbige Linie angezeigt.
Eine drogenpositive Urinprobe wird aufgrund der kompetitiv wirkenden Droge
keine gefärbte Linie im Bereich der Testlinie ausbilden, bei einer
drogennegativen Urinprobe erscheint die Linie im Testbereich. Eine farbige Linie
wird immer im Bereich der Kontrolllinie erscheinen und dient damit als
Verfahrenskontrolle, die korrekt zugefügtes Probenvolumen und erfolgte
Membrandurchfeuchtung anzeigt.