kompetitiven Bindung beruht. Eventuell vorhandene Drogen in der Urinprobe,
konkurrieren mit dem jeweiligen Drogenkonjugat um Bindungsstellen auf dem
spezifischen Antikörper.
Während des Testablaufs wandert eine Urinprobe durch Kapillarkräfte aufwärts.
Drogen, die nur unterhalb der Nachweisgrenze in der Urinprobe vorhanden,
sättigen dabei nicht alle Bindungsstellen des spezifischen Antikörpers. Der
Antikörper reagiert mit dem Proteinkonjugat der Droge, und im Bereich der
Testlinie wird eine farbige Linie sichtbar. Falls die Drogenkonzentration die
Nachweisgrenze übersteigt, werden alle Bindungsstellen des Antikörpers
gesättigt. Daher wird im Bereich der Testlinie keine farbige Linie angezeigt.
Eine drogenpositive Urinprobe wird aufgrund der kompetitiv wirkenden Droge
keine gefärbte Linie im Bereich der Testlinie ausbilden, bei einer drogennegativen
Urinprobe erscheint die Linie im Testbereich. Eine farbige Linie wird immer im
Bereich der Kontrolllinie erscheinen und dient damit als Verfahrenskontrolle, die
korrekt zugefügtes Probenvolumen und erfolgte Membrandurchfeuchtung
anzeigt.