der kompetitiven Bindung beruht. Eventuell vorhandene Drogen in der
Urinprobe, konkurrieren mit dem jeweiligen Drogenkonjugat um
Bindungsstellen auf dem spezifischen Antikörper.
Während des Testablaufs wandert eine Urinprobe durch Kapillarkräfte
aufwärts. Drogen, die nur unterhalb der Nachweisgrenze in der Urinprobe
vorhanden, sättigen dabei nicht alle Bindungsstellen des spezifischen
Antikörpers. Der Antikörper reagiert mit dem Proteinkonjugat der Droge, und
im Bereich der Testlinie wird eine farbige Linie sichtbar. Falls die
Drogenkonzentration die Nachweisgrenze übersteigt, werden alle
Bindungsstellen des Antikörpers gesättigt. Daher wird im Bereich der Testlinie
keine farbige Linie angezeigt.
Eine drogenpositive Urinprobe wird aufgrund der kompetitiv wirkenden Droge
keine gefärbte Linie im Bereich der Testlinie ausbilden, bei einer
drogennegativen Urinprobe erscheint die Linie im Testbereich. Eine farbige
Linie wird immer im Bereich der Kontrolllinie erscheinen und dient damit als
Verfahrenskontrolle, die korrekt zugefügtes Probenvolumen und erfolgte
Membrandurchfeuchtung anzeigt.